Information zum "persönlichen Budget"

Damit Sie als Angehöriger oder Pflegebedürftiger flexibel über Leistungen entscheiden können, hat der Gesetzgeber ein “persönliches Budget“ im Sozialgesetzbuch geregelt.

Sie können somit selbst entscheiden, für welche Leistungen Ihr persönliches Budget verwendet werden soll. So können beispielsweise Unterstützung im Haushalt oder in der Pflege, Unterstützung beim selbständigen Wohnen oder auch für private Ausflüge abgerechnet werden.

Weitere Details:

"Persönliche Budget" ist eine besondere Form der Leistungserbringung und ist im SGB IX geregelt. Dabei geht es um "Geld für Sachleistungen" für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.

Leistungsberechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf, dass sie die ihnen zustehenden budgetfähigen Leistungen als "Persönliches Budget" erhalten.

Der Antrag auf ein "persönliches Budget" muss beim zutreffenden Leistungsträger ( Krankenkasse, Pflegekasse, Unfallkasse, Sozialamt oder Integrationsamt), gestellt werden.

Dazu sind die tatsächlich in Betracht kommenden Leistungen zu erfassen. Sobald der Bedarf festgestellt ist, schließen Sie mit dem Leistungsträger eine Vereinbarung über Ihre "persönliches Budget" ab.

Das Persönliche Budget wird gewährt für:

  • bis zu 24 Stunden Assistenzleistungen
  • Arbeits- und Schulassistenz
  • Unterstützungen im Haushalt
  • Unterstützung bei der Pflege
  • Unterstützung bei Ausflügen, Kinobesuchen usw.

Folgende Ziele werden unterstützt:

  • Hilfe zum Erwerb von praktischen Kenntnissen im Alltag
  • Begleitung zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben
  • Heranführung zum selbständigen Wohnen
  • Förderung der Unabhängigkeit